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  SBE BioEnergie
Handelsgesellschaft mbH
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Biokraftstoffquote

Terminsache: Erfüllung der Quotenpflicht für 2009 bis spätestens 31.03.2010

12 Mio. Liter Biokraftstoffquote an Dritte übertragbar

SBE BioEnergie kann für das Kalenderjahr 2009 eine Biokraftstoffquote für ca. 12 Mio. Liter (entlastungsfähige Menge) an Dritte übertragen (Die Berechnungen und Unterlagen zur Feststellung der übertragbaren Quote wurden bereits an die Quotenstelle übermittelt).
Für diese Übertragung ist ein schriftlicher Vertrag erforderlich, der bestimmten Mindestanforderungen genügen muss. SBE BIOENERGIE hat hierzu einen Vertrag entworfen, der schon seit dem Jahr 2007 angewendet wird und auf dessen Basis von der Biokraftstoffquotenstelle schon mehrfach Quotenübertragungen genehmigt wurden.

Gesetzliche Grundlage

Das zum 01. Januar 2007 in Kraft getretene Biokraftstoffquotengesetz verpflichtet die Mineralölwirtschaft, einen wachsenden Mindestanteil von Biokraftstoffen, bezogen auf die jährliche Gesamtabsatzmenge eines Unternehmens an Otto- und Dieselkraftstoff (einschließlich des Biokraftstoffanteils), in Verkehr zu bringen (Biokraftstoffquote).

Die Quotenverpflichtung kann erfüllt werden durch Beimischung von Biokraftstoffen zu Diesel- oder Ottokraftstoff oder durch das Inverkehrbringen reiner Biokraftstoffe.
Als weitere Möglichkeit kann die Erfüllung der Quotenpflicht per Vertrag (schriftlich) auf Dritte übertragen werden. (§ 37a Abs. 4 BImSchG).

Fristen

Damit für das Jahr 2009 eine Übertragung von Quote erfolgen kann, muss eine Kopie des Übertragungsvertrages der Biokraftstoffquotenstelle spätestens zum 15. April 2010 vorliegen. Dabei muss die Rückzahlung einer in Anspruch genommenen Steuerentlastung nach § 50 EnergieStG bis zum 01. April 2010 von SBE BioEnergie erfolgt sein.

Leistung

Da es bei der Quotenübertragung für Sie um erhebliche Summen gehen kann, brauchen Sie einen Partner, der Ihnen die größtmögliche Sicherheit bei der Übertragung bieten kann. Bei SBE BioEnergie sind Sie richtig, denn wir bieten Ihnen:

  • Die Sicherheit geprüfter Jahresabschlüsse. Unsere Bilanz zum 31.12.2009 wird bis Ende Februar 2009 von PricewaterhouseCoopers AG testiert sein.
  • Unsere Energiesteueranmeldungen werden selbstverständlich nach den gesetzlichen Vorgaben erstellt, die Energiesteuer stets pünktlich abgeführt.
  • Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wurde seit 2006 im Rahmen von Außenprüfungen durch das zuständige Hauptzollamt regelmäßig überprüft und bestätigt.

Kontakt

Wenn Sie also noch Quote benötigen, sprechen Sie an.
Nähere Auskünfte – auch wenn Sie sich nur allgemein informieren wollen – erteilen Ihnen:

Herr Rolf Sieber, Geschäftsführer, Tel.: +49 681 93827 – 81
rolf.sieber@sbe-bioenergie.de

Herr Peter Hase, Vertriebsleiter, Tel.: +49 681 93827 – 82
peter.hase@sbe-bioenergie.de

Frau Gabriele Liebau, Steuerliche Beauftragte, Tel.: +49 681 93827 – 88
gabriele.liebau@sbe-bioenergie.de


Wir freuen uns, wenn wir Ihnen helfen können.

Mit freundlichen Grüßen
SBE BioEnergie Handelsgesellschaft mbH

gez.
Rolf Sieber
Geschäftsführer
08.01.2010

Näheres zum Thema Biokraftstoffquote finden Sie in unserem Internet-Lexikon über das Stichwortverzeichnis:

Die hier wiedergegebenen Beschreibungen und die Funktion „Quotenrechner“ wurden mit Zustimmung des Informations- und Wissensmanagement Zoll (IWM Zoll) von der Homepage www.zoll.de entnommen. Hier finden Sie auch noch weitere Informationen rund um die Biokraftstoffquote.